• Dem Pferd verpflichtet

    Dem Pferd verpflichtet

Infektiöse Anämie: Hintergründe und Registerpflicht

Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer, auch bezeichnet als Equine Infektiöse Anämie (EIA), ist eine bei Pferden, Eseln und Maultieren auftretende und durch ein Virus hervorgerufene Tierseuche, die der Anzeigepflicht unterliegt. Wird sie festgestellt, werden staatliche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, um die Infektionsquelle zu ermitteln und um die weitere Verschleppung zu verhindern (z.B. Betriebssperren, Einrichtung eines Sperrbezirks, Probennahmen bei Kontakttieren, Tötung betroffener Pferde). Das Virus wird durch stechende Insekten übertragen. In jüngster Vergangenheit wurde das Virus zwischen Januar 2017 und April 2018 bei 15 Pferden nachgewiesen. Bei fast allen damals betroffenen Pferden handelte es sich um Poloponys. Es wird vermutet, dass von Pferdepflegern und Besitzern unsachgemäß durchgeführte Infusionen bei Poloponys zur Weiterverbreitung des Virus geführt haben. 2020 wurde das Virus bei einem aus Spanien importierten Pferd im hessischen Kreis Offenbach nachgewiesen. Registrierte Turnierpferde waren nicht in die genannten Ausbruchsgeschehen involviert.

Um im Falle eines Ausbruchs der Erkrankung die Nachforschungen von Seiten der Veterinärbehörden zu vereinfachen, wurde die sogenannte Einhufer-Blutarmut-Verordnung verändert. Darin heißt es nun: „Wer eine überregionale Veranstaltung durchführt, bei der Einhufer verschiedener Bestände zusammenkommen, hat ein Register der zu der Veranstaltung verbrachten Einhufer zu führen.“
Als "überregional" gilt dabei jede Veranstaltung, an der Pferde bzw. Ponys oder auch andere Einhufer (z.B. Esel) teilnehmen, die nicht im direkten oder einem (innerhalb Schleswig-Holsteins) angrenzenden Kreis des Veranstaltungsortes gehalten werden. (Ausnahme: Hamburg gilt als angrenzender Kreis für Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum-Lauenburg.)

Folgende Daten müssen in dem Register erfasst werden:

  • Name des Pferdes/Ponys (gemäß Equidenpass)
  • Transpondercode (bei Pferden, die vor 2009 geboren sind und deshalb noch keinen Transponder haben, die Lebensnummer gemäß Equidenpass)
  • Name und Anschrift des Halters (= des Stallbetreibers)
  • Standort der Haltung bzw. des Betriebes


Die Verordnung sieht vor, dass die Informationen von den Veranstaltern (z.B. von Turnieren, Zuchtveranstaltungen, Lehrgängen oder breitensportlichen Veranstaltungen) manuell oder digital erfasst und auf Verlangen den Behörden vorzulegen sind. Das Register ist für drei Kalenderjahre aufzubewahren.
 

Musterformulare

Die folgenden Musterformulare können Sie bei Bedarf herunterladen und für Ihre Veranstaltung anpassen.
Ob Sie die Daten als Veranstalter mit der Anmeldung selbst erfassen (Register-Vorlage) oder ein separates Auskunftsformular (Selbstauskunft) von den Teilnehmern ausfüllen lassen, können Sie frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass Sie den zuständigen Behörden auf Verlangen alle oben genannten Daten zu den anwesenden Pferden in digitaler oder gedruckter Form zur Verfügung stellen können.

» Register-Vorlage für Veranstalter (Excel-Datei)

» Selbstauskunft für Teilnehmer (Word-Datei)

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