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Das sind die LPO 2024 Neuerungen

In über zweijähriger Arbeit hat die Abteilung Turniersport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zusammen mit Vertretern der Landespferdesportverbände und der Deutschen Richtervereinigung, den Disziplin-Ausschüssen des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR) sowie weiteren Experten das Regelwerk auf Herz und Nieren überprüft, korrigiert und angepasst. Und das sind die wichtigsten Neuerungen.

 

Mit der neuen LPO 2024 wird es eine klare Trennlinie zwischen der LPO und der Wettbewerbsordnung (WBO) geben, der Einsteigerbereich - Klasse E - ist dann ausschließlich in der LPO geregelt (Ausnahme Fahren). Außerdem gehören „offene“ und „geschlossene“ Prüfungen der Vergangenheit an. Ab 2024 wird das Kind beim Namen genannt: Prüfungen, die sich ausschließlich an Amateurreiterinnen und -reiter wenden (ehemals Option A), heißen dann Amateur-Prüfungen. Diese sollen weiterhin einen Anteil von mindestens 20 Prozent an den Gesamtprüfungen eines Turnieres ausmachen. Amateure dürfen sich zukünftig auch in der Klasse S*** probieren: Nicht der Start in dieser Klasse führt zur Aberkennung des Amateurstatus im Folgejahr. Wenn man mehr als eine Platzierung vorweisen kann, platziert ist, gilt nicht mehr als Amateur. 

Unter den Aspekt Tierwohl fällt die nähere Definition der Pferdekontrollen, aber auch des unsportlichen Verhaltens, das zwar seit vielen Jahren in den Regelwerken verankert ist, aber in der neuen LPO genauer beschrieben wird: Als unsportliches Verhalten ist insbesondere die unangemessene, grobe und/oder aggressive Einwirkung eines Reiters oder einer Reiterin auf ein Pferd zu sehen, zum Beispiel beim Einsatz von Ausrüstungsgegenständen oder Hilfsmitteln wie Gerte, Sporen oder Zügel, insbesondere auch bei Abwehrverhalten beziehungsweise nach Ungehorsam des Pferdes. Dies gilt entsprechend auch im Fahren und Voltigieren für den Einsatz von Peitschen, Longen oder Leinen. Bleibt ein Pferd im Springen vor einem Hindernis stehen oder läuft vorbei, spricht die LPO ab 2024 von Unterbrechung, Stehenbleiben oder Ausweichen. Die Begriffe Ungehorsam, Verweigerung oder Widersetzlichkeit wurden dagegen gestrichen, da die Ursachen hierfür nicht nur auf das Pferd zurückzuführen sind. Im Springen führt ab 2024 bereits die zweite Unterbrechung im Verlauf eines Parcours zum Ausschluss. Im Einvernehmen mit den Richtern und dem Veranstalter kann der Reiter jedoch in aller Ruhe eine Korrekturrunde außerhalb der Wertung vornehmen, um das Turnier mit einem positiven Gefühl abzuschließen und Sicherheit und Vertrauen wiederherzustellen. Korrekturrunden, also die Wiederholung einzelner Sprünge, des gesamten Parcours oder von Parcoursteilen, sind aber auch unabhängig von einem Ausschluss möglich sowie auch in den anderen Disziplinen.

Mehr Tierwohl hat auch die Neuregelung im Sinn, die tragenden Stuten nach dem vierten Trächtigkeitsmonat oder mit Fohlen bei Fuß die Teilnahme am Turnier untersagt. Explizit verboten wird auch der Einsatz von sogenanntem „Fakeschaum“, der eine gute Kautätigkeit des Pferdemaules vorspiegeln soll, ebenso von Sporen mit Zacken im Springen. Generell dürfen Sporen im Springen künftig nicht mehr als vier Zentimeter lang sein.

Die LPO 2024 schränkt außerdem den Einsatz von jungen Pferden auf Turnieren weiter ein. Dreijährige Pferde dürfen weiterhin frühestens ab 1. Mai auf Turnieren vorgestellt werden, jedoch während des gesamten Jahres an maximal fünf Turnieren teilnehmen. Dressurpferdeprüfungen der Klasse L sind für vierjährige Pferde nicht mehr zugelassen. Hier dürfen ab 2024 nur noch fünf- bis siebenjährige Pferde teilnehmen. Letztere allerdings nur sofern sie nicht mehr als einen Erfolg zu verzeichnen hatten. Bei Spring- und Geländepferden wurden diese Einschränkungen bezüglich Vorerfolgen gestrichen. Vierjährige Spring- und Geländepferde dürfen zudem zukünftig erst ab 1. März in der Klasse A starten und ein Start in Springpferdeprüfungen in der Klasse L ist für Vierjährige erst ab dem 1. Juli zugelassen.

Neuerungen gibt es auch beim Thema Siegerehrung. Wie aus einer Umfrage Ende 2021 in Zusammenarbeit mit dem HorseFuturePanel hervorging, ist die Teilnahme daran eine Ehre und den Turnierreitern sehr wichtig. Die Teilnahme bleibt daher für die ersten sechs Platzierten weiterhin Pflicht. Wie bisher können Veranstalter jedoch den Ablauf der Siegerehrung selbst bestimmen. Neu ist, dass der Veranstalter den Ablauf der Siegerehrungen auch während des laufenden Turniers ändern kann. Je nach Wetterlage kann beispielsweise kurzfristig entschieden werden, ob sie mit oder ohne Pferd stattfinden soll. Soll ein einzelnes Pferd aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht an der Siegerehrung teilnehmen, muss der Teilnehmer bei der zuständigen Richtergruppe dafür einen Dispens einholen, andernfalls droht auch künftig die Aberkennung der Platzierung.

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