Pferdesport in Naturschutzgebieten
Um unsere Natur in all ihrer Vielfalt zu bewahren, stehen viele Gebiete im Land unter Naturschutz. Ein solcher Schutzstatus geht meist mit einigen Einschränkungen der Nutzung des Gebietes einher, damit das, was dort besonders geschütz werden soll, auch geschützt werden kann.
Das heißt aber nicht, dass Reiten, Fahren oder Pferdhaltung in Schutzgebieten grundsätzlich nicht möglich sind. Wo immer die Erhaltungsziele es erlauben, sind Mensch und Pferd gern gesehene Gäste. Schließlich muss man die Natur erleben, um sie zu schätzen und zu schützen.
Allgemeine Hinweise
Meist informieren Tafeln oder Schilder vor Ort darüber, was in einem Schutzgebiet erlaubt ist.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie in einem Gebiet reiten oder fahren dürfen, informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Gemeinde oder beim Amt.
Grundsätzlich gilt:
- Ob zu Fuß, zu Pferd oder auf dem Wagen: Bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen.
Touren über die Wiesen, durch Bäche oder das Unterholz mögen zwar verlockend sein, können aber die dort heimischen Pflanzen und Tiere nachhaltig beeinträchtigen. - Nehmen Sie Hunde nur angeleint mit in Schutzgebiete.
Selbst wenn Ihr Hund vorbildlich erzogen ist, gelten die Regeln für alle gleichermaßen und Verstöße könnten über kurz oder lang zu Begehungsverboten führen. - Pflücken Sie keine Blumen und sammeln Sie auch keine Pilze oder Beeren, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ökosysteme sind empfindlich und wenn jeder sich denkt "ein Mal wird schon nichts ausmachen", dann ist es eben nicht mehr nur "ein Mal".
- Entsorgen Sie Müll nur in den dafür vorgesehenen Behältern oder nehmen Sie ihn wieder mit.
- Kurzum: Hinterlassen Sie nichts weiter als Ihre Huf- oder Fußspuren und nehmen Sie nichts weiter mit als das Erlebnis.
"Rettet die Reitwege!" - Natura 2000 und die FFH-Gebiete
Worum geht es?
Im Rahmen des europäischen Biotopverbundsystems Natura 2000 wurden die geschützten Gebiete im Land um zahlreiche sogenannte „Flora, Fauna und Habitate“, kurz "FFH-Gebiete", erweitert, in denen sich zum Teil bestehende Reit- und Fahrwege befinden. Grundsätzlich ist hier der schützenswerte Charakter des Gebietes von höherem Rang als die sportliche Nutzung.
Dank des Engagements des Landesportverbandes, haben die Vertreter der Natursportarten in Schleswig-Holstein aber ein bundesweit einzigartiges Mitspracherecht, wenn es um die Erstellung der sogenannten Managementpläne geht, die festlegen, was in den einzelnen Gebieten erlaubt ist und was nicht.
In sogenannten „freiwilligen Vereinbarungen“ wurde festgelegt, dass die Nutzung durch den Sport trotz Einrichtung des Schutzgebietes erhalten bleiben soll.
Für uns als Pferdefreunde heißt das, dass wir angeben können, wenn Reit- oder Fahrwege durch die betroffenen Gebiete führen oder dort pferdesportliche Veranstaltungen stattfinden und dass bei Konflikten zwischen Sport und Naturschutz mit den zuständigen Planern Lösungen ausgearbeitet werden, die Sport und Natur gleichermaßen berücksichtigen.
Das geht jedoch nur dann, wenn sich die Aktiven vor Ort an den Planungen beteiligen, da sie am besten Wissen, ob, bzw. wie die Gebiete pferdesportlich genutzt werden. Wird die Nutzung nicht aufgezeigt, muss damit gerechnet werden, dass der Pferdesport im betreffenden Gebiet eingeschränkt oder sogar ganz verboten wird.
Einfacher gesagt: Kein Engagement, kein Pferdesport in FFH-Gebieten…
Was kann ich tun?
Die Einladungen zu den Planungstreffen werden vom Landessportverband an den Pferdesportverband weitergegeben, dieser verteilt sie dann wiederum an die Mitgliedsvereine und –betriebe in der Nähe der betroffenen Gebiete. Anhand der beigefügten Gebietskarte kann nun geprüft werden, ob sich dort Reit- und Fahrwege befinden und falls ja, können die ortsansässigen Pferdefreunde sich direkt an die zuständigen Ansprechpartner wenden, die sie dann über das weitere Vorgehen informieren.
Wer schon vorab prüfen möchte, ob in seiner Gegend mit solchen Planungen zu rechnen ist, kann sich unter http://webgis.lsv-sh.de alle FFH- und Naturschutzgebiete in Schleswig-Holstein anzeigen lassen. Bei Bedarf nimmt der PSH gern Kontaktdaten für den Verteiler zu den jeweiligen Gebieten auf, diese senden Sie bitte einfach per Mail an engel@psvsh.de
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Weitere Informationen
Miriam Engel-Zinßius
Tel.: 04551889218
Fax: 04551-8892-20
Marienstraße 15, 23795, Bad Segeberg