Seit Samstag, den 24.04.2021, gelten in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg die verschärften Corona-Maßnahmen der „Bundesnotbremse“.
Für den Pferdesport bedeutet das, dass dort, bis zur Aufhebung der Regelung, Gruppensport bzw. angeleitetes Gruppentraining (Gruppenunterricht) nur noch für feste Gruppen von bis zu 5 Kindern unter 14 Jahren, unter Anleitung eines Übungsleiters, möglich ist. Das Gruppentraining muss kontaktfrei und im Freien erfolgen und der Übungsleiter ist zur Erhebung der Kontaktdaten verpflichtet.
Ggf. können die Kreise verlangen, dass der Übungsleiter über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, verfügen muss. Dies ist aktuell im Kreis Herzogtum Lauenburg der Fall. In welcher Form das Testergebnis nachzuweisen ist, erfragen Sie bitte direkt beim Kreis.
Alle anderen Personen dürfen in den genannten Gebieten bis auf Weiteres nur allein, zu zweit, oder mit Personen des eigenen Haushalts Sport treiben. Die Sportausübung muss gem. §28b des Infektionsschutzgesetzes kontaktfrei erfolgen. Ausnahmegenehmigungen für Berufs- und Kadersportler sind weiterhin möglich.
Angeleitetes Einzeltraining (Einzelunterricht) ist im Sinne der „Sportausübung zu zweit“ weiterhin möglich und auch die Regelung zur zulässigen Personenzahl in den Hallen (je 80m² Fläche eine Person) bleibt unberührt.
Während der Ausgangssperre, von 22:00 Uhr abends bis 05:00 Uhr morgens, darf auf Sportanlagen keine Sportausübung erfolgen, die Versorgung der Pferde bleibt aber zulässig. Außerhalb der Sportanlagen kann die individuelle Sportausübung bis 24:00 Uhr erfolgen.
Im Kreis Segeberg gelten seit Sonntag wieder die allgemeinen Regelungen.
Nähere Informationen zu den allgemein gültigen Regelungen finden Sie in unseren » FAQ.
Quellen (Stand 26.04.2021, 8:00 Uhr):
- Infektionsschutzgesetz § 28b
- Allgemeinverfügung der Kreises Stormarn
- Informationen des Kreises Herzogtum Lauenburg
- Übersicht der Regelungen in den Kreisen