Liebe Pferdefreunde,
gemäß der neuen Landesverordnung vom 29. März 2021, bleiben die bisherigen Regelungen für den Sport zunächst bis zum 11. April weitgehend unverändert in Kraft. Neu ist, dass für die Anleitung größerer Kindergruppen im Freien (feste Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren, bei kontaktfreier Sportausübung) nun bis zu zwei, statt wie bisher nur ein Übungsleiter eingesetzt werden dürfen. Hygienekonzept und Kontaktdatenerfassung sind vorgeschrieben. Die übrigen möglichen Konstellationen im Sport und angeleiteten Training bleiben unverändert (siehe » FAQ). Das Land empfiehlt für die Kontaktdatenerfassung die Verwendung der „Luca“-App. Diese kann kostenlos unter www.luca-app.de heruntergeladen werden. Eine manuelle Erfassung der Kontaktdaten ist weiterhin möglich.
In Kreisen und kreisfreien Städten mit besonders hohen Inzidenzwerten können von den allgemeinen Regelungen abweichende Vorgaben erlassen werden. Ob dies in Ihrem Kreis aktuell der Fall ist, können Sie ab sofort auf der » Website des Landes Schleswig-Holstein prüfen. Stand heute (29. März 2021, 8:15 Uhr) sind dort für keinen Kreis abweichende Vorgaben für den Sport verzeichnet.
Eine Übersicht der aktuell gültigen Vorgaben für den Pferdesport finden Sie, wie gewohnt, in unseren » FAQ.
Sie möchten mit Ihrem Verein aktiv dazu beitragen, dass die Landesregierung möglichst zeitnah weitere Lockerungen für den Sport beschließen kann? Dann können Sie sich bis zum 07. April mit Ihrer Konzeptidee als Modellprojekt beim Land bewerben. Nähere Informationen dazu finden Sie » hier.
Wir wünschen Ihnen einen gesunden Start in den Frühling und entspannte Ostertage.
Ihr Team vom Pferdesportverband