Aktualisierung der Qualifikationsanforderungen für die 6-jährigen Deutschen Springpferde für die Al Shira’aa Bundeschampionate 2026.
- Für die Al Shira’aa Bundeschampionate qualifizieren sich alle 6-jährigen Pferde, die Deutsche Reitpferde gemäß der ZVO des Bereiches Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und in der LPO § 16.6 Liste I sind und eine Endnote von 8,0 oder besser in einer Qualifikationsprüfung erzielt haben.
Qualifizieren sich zusätzlich 6-jährige Pferde, die Deutsche Reitpferde gemäß der ZVO des Bereiches Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und in der LPO § 16.6 Liste I sind und bis Nennungsschluss eine Platzierung in einer Springprüfung Kl. M** (135 cm) oder in einer internationalen Springprüfung 135 cm nachweisen können. Der Nachweis ist mit der Nennung einzureichen.
Die Ergänzung wurde aus folgenden Gründen vorgenommen:
- Eine Auswertung aus dem Jahr 2025 zeigte, dass 83 6-jährige Deutsche Reitpferde eine Platzierung in einer Springprüfung 135 cm nachweisen konnten, davon qualifizierten sich 59 Deutsche Reitpferde mit einer Wertnote von 8,0 und besser in einer Qualifikationsprüfung für das Al Shira´aa Bundeschampionat.
- Internationalen Reitern wird die Möglichkeit geboten, ein 6-jähriges Deutsches Reitpferd über eine Springprüfung 135 cm zu qualifizieren, da sich die Qualifikationsprüfungen häufig mit dem internationalen Turnierkalender überschneiden.
- Es handelt sich um eine zusätzliche Qualifikationsmöglichkeit, damit weiteren gute Deutsche Reitpferde am Bundeschampionat teilnehmen können.
Hinweis:
Die Ausschreibung zum Bundeschampionat bleibt unverändert, d.h. sowohl die erste als auch die zweite Qualifikationsprüfung werden weiterhin gem. Richtv. 363,1a (Wertnote) ausgeschrieben. Pferde, die in beiden Qualifikationen fehlerfrei (ohne Zeit- und Hindernisfehler) geblieben sind und nicht über die Note ins Finale gelangen, qualifizieren sich als zusätzliche Teilnehmer für das Finale.
