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Landtag fordert Überprüfung der GOT

Der Landtag Schleswig-Holstein fordert, die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) frühzeitiger auf den Prüfstand zu stellen. Viele Tierhalter seien überfordert mit der derzeitigen Kostenstruktur. In Schleswig-Holstein leben rund 100.000 Pferde.

Ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen im Landtag Schleswig-Holstein fordert die Überprüfung und Evaluierung der GOT. Ziel müsse „eine transparente, sozial ausgewogene und praxistaugliche Gebührenordnung“ sein, und zwar „im Schulterschluss mit der Tierärzteschaft“. Die Landesregierung soll sich nun auf Bundesebene dafür einsetzen.

Zusammen stark gemacht haben sich für das Thema im Landtag unter anderem das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg, der Holsteiner Pferdezuchtverband, der Trakehner Verband sowie die Vereinigung Deutscher Tierhalter und der PSH. 

Seit Ende 2022 ist die überarbeitete Version der Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft. Gerade im Bereich der Heimtiere und der Pferde mussten sich viele Tierhalter an teils erheblich höhere Tierarztkosten gewöhnen als die im Vorhinein angestrebten Mehrkosten von 20 bis 25 Prozent. 

 

Der Abgeordnete und Ausschussvorsitzender für Agrar und Umwelt, Wald- und Forstpolitik, Heiner Rickers (CDU), erklärte dazu:
„In den vergangenen Jahren haben sich die Strukturen in der Landwirtschaft massiv verändert. Die Höfe und die Tierhaltung sind größer geworden und das Land benötigt eine flächendeckende tierärztliche Versorgung und das ist auch gewährleistet, aber mit abnehmender Tendenz.“ Das ganze System Tierhaltung entwickle sich von der Landwirtschaft weg hin zu einer eher privaten Tierhaltung und weg von der Nutztierhaltung hin zur Haustierhaltung.
„Nutztierhalterinnen und -halter haben häufig Betreuungsverträge mit den Tierärzten abgeschlossen, sodass die entstehenden Kosten automatisch über diese Verträge abgerechnet werden. Für private Tierhalterinnen und Tierhalter ist dieses Vorgehen nicht möglich, weshalb die privaten Halterinnen und Halter eher von der Tierärztegebührenordnung betroffen sind.“
Das Land sei aber darauf angewiesen, dass auch die privaten Tierhalterinnen und Tierhalter rund um die Uhr versorgt werden und diese Versorgung auch bezahlen können. „Wir wollen die privaten Tierhalterinnen und Tierhalter unterstützen, weil sie Vielfalt leben, weil sie im Umgang mit den Tieren Verantwortung lehren und weil wir als traditionell erfolgreiches Land Schleswig-Holstein immer gute Tiere gehalten und gezüchtet haben. Sowohl im Nutztierbereich als auch im Heim- und Haustierbereich. Daher müssen wir die angesprochenen Dinge auch auf Bundesebene in der Hoffnung, dass sich dort etwas verbessert, vorantreiben.“

 

Hier ein Auszug der Rede der agrarpolitischen Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:
„Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte – kurz: GOT – ist seit jeher ein zentrales Instrument, um die Qualität tierärztlicher Leistungen zu sichern und zugleich eine wirtschaftlich tragfähige Praxisführung zu ermöglichen. Doch mit der umfassenden Novelle der GOT im Jahr 2022 sind Herausforderungen entstanden, die wir politisch ernst nehmen müssen.

Weiter: „So berechtigt die Erhöhung vieler Gebühren war, sie hat in der Praxis auch zu erheblichen Spannungen geführt. Für Tierhalterinnen und Tierhalter ebenso wie für Tierärztinnen und Tierärzte selbst. Die Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss hat deshalb eines sehr klar gezeigt: Alle Beteiligten sehen dringenden Evaluationsbedarf. Aber sie sind sich auch einig, wie dieser Handlungsbedarf zu adressieren ist, nämlich mit Maß und Mitte. Die drei zentralen Anforderungen an eine überarbeitete GOT sind: mehr Transparenz, mehr Fairness und mehr Zukunftssicherheit in der tiermedizinischen Versorgung."

„Wir fordern eine faire Vergütung der wichtigen tierärztlichen Leistungen bei gleichbleibend hoher Qualität. Niemand – weder aus der Tierhaltung noch aus dem Hobbybereich – stellt in Frage, dass Tierärztinnen und Tierärzte angemessen bezahlt werden müssen. Sie leisten Großartiges: in der Fläche, unter hohem Zeitdruck, oft rund um die Uhr. Aber: Die GOT darf nicht dazu führen, dass die tierärztliche Versorgung für kleinere Höfe oder Privatpersonen unbezahlbar wird. Faire Bezahlung ja, aber im Rahmen des Leistbaren.
Und wir fordern Zukunftssicherheit durch praxisnahe Regelungen."

„Wir wollen eine Gebührenordnung, die hohe Qualität sichert, wirtschaftlich tragfähig ist und die Tiergesundheit im Blick behält, ohne Tierhalterinnen und Tierhalter zu überfordern."

 

Hier der Link zur gesamten Rede und der Rede von SPD und SSW, die Sie mit der Suche finden: https://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2025-05-21-15-40-48-3584/?tVon=&tBis=&qu=got

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