GOT - Gute Nachrichten für alle Turnierveranstalter!
Turnierveranstaltungen sind bei vielen Pferdesportvereinen der Höhepunkt im Vereinskalender. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um ein großes Turnier bis zur schweren Klasse oder um ein kleines Vereinsturnier handelt. Um dem Tierschutz auf Pferdesportveranstaltungen im vollen Umfang gerecht werden zu können, bedarf es einer guten tierärztlichen Turnierbetreuung. Grundlage für die tierärztliche Versorgung auf einer Pferdeleistungsschau ist § 40 der Leistungs-Prüfungs-Ordnung. Demnach hat der Turnierveranstalter für die Dauer des Turniers die tierärztliche Versorgung sicherzustellen. Grundlage für die tierärztliche Versorgung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Veranstalter und Tierarzt.
Seit Ende November des Jahres 2022 haben Pferdehalter, Reiterinnen und Reiter sowie Turnierveranstalter es hinsichtlich der überarbeiteten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit einer zusätzlichen Herausforderung zu tun. In Abstimmung mit der Tierärztekammer Schleswig-Holstein dürfen wir Ihnen mitteilen, dass für die geplante Leistung einer tierärztlichen Turnierbetreuung zumindest nur der Einfachsatz als Abrechnungsgrundlage heranzuziehen ist. Dieser liegt bei EUR 366,34 für acht Stunden. Für jede die acht Stunden überschreitende halbe Stunde sieht die GOT eine Abrechnung von EUR 24,38 vor.
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