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Herpes-Impfpflicht ab 2023: Jetzt vorbereiten!

Warendorf (fn-press). Ab dem 1. Januar 2023 dürfen nur noch Pferde am deutschen Turniersport teilnehmen, die ordnungsgemäß gegen Influenza und gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) geimpft sind. Dies hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) im Juli 2021 beschlossen. Für alle Turnierreiter*innen heißt das: Sie sollten sich bereits jetzt mit der Grundimmunisierung ihrer Pferde und mit den korrekten Impfintervallen beschäftigen, um auch ab 2023 weiter an Turnieren teilnehmen zu können.  

Für Pferde, die am LPO-Turniersport oder an WBO-Wettbewerben auf Pferdeleistungsschauen (d.h. an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO) teilnehmen, schreibt die FN ab dem 1. Januar 2023 neben der Impfung gegen Influenza auch die Impfung gegen EHV-1 nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor. Dabei muss folgendes Impfschema berücksichtig werden:

Grundimmunisierung
Für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden!

Besteht aus 3 Impfungen:
 

Zweite Impfung bei Verwendung eines Inaktivat-Impfstoffes gegen EHV-1 im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen nach der ersten Impfung

Zweite Impfung bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes gegen EHV-1 im Abstand von mindestens 3 bis höchstens 4 Monaten nach der ersten Impfung
 

Dritte Impfung maximal 6 Monate + 21 Tage nach der zweiten Impfung (gilt für Inaktivat- und Lebendimpfstoffe)

AuffrischungsimpfungWiederholungsimpfungen im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen


Alle Pferde, die bisher nicht gegen EHV-1 geimpft wurden oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Herpesviren länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden bzw. bei denen keine Information über eine Grundimmunisierung vorliegt, gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen (analog zur Influenza-Impfung) erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, ist eine neue Grundimmunisierung erforderlich.

In Deutschland sind zwei Inaktivat- und ein Lebendimpfstoff für die Immunisierung gegen EHV-1 verfügbar. Wichtig ist, dass bei den ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung nicht zwischen Inaktivat- und Lebendimpfstoff gewechselt werden darf, sprich: Der gleiche Impfstoff ist zu verwenden. Bei erforderlicher Grundimmunisierung ist ein Turnierstart erst möglich, wenn 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung vergangen sind. Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein.

Weshalb ist die Herpes-Impfung so wichtig?

Bei Pferden auf der ganzen Welt kommen mehrere Herpesviren mit unterschiedlichen Krankheitsbildern vor. Ein einmal mit Herpesviren infiziertes Pferd bleibt lebenslang latent infiziert und damit Virusträger, auch wenn es selber nicht erkrankt oder die Erkrankung bereits überstanden hat. So tragen ca. 80 Prozent der Pferde Herpesviren in sich. Unter ungünstigen Umständen, wie z.B. Stress (z.B. Stallwechsel, Veränderungen in der Herde, andere Erkrankungen, Transporte, Turnierstarts), kann es zu einer Reaktivierung des Virus im Pferdekörper kommen, die zu einer massiven Ausscheidung des Erregers führt und eine Infektionsquelle für andere Pferde darstellt.

Für Pferde ist im Zusammenhang mit dem Thema Impfung vor allem das Equine Herpesvirus-1 (EHV-1) relevant, das in erster Linie für Fehlgeburten und Geburten lebensschwacher Fohlen sowie für fiebrige Atemwegserkrankungen vor allem bei jungen Pferden verantwortlich ist, in selteneren Fällen aber auch eine neurologische Verlaufsform der Erkrankung (Equine Herpesvirus-associated Myeloencephalopathy, EHM) hervorrufen kann. In diesem Fall zeigen die Pferde Bewegungsstörungen und Lähmungen, die häufig an der Hinterhand beginnen und fortschreiten. Auch Harn- und Kot-Absatzprobleme sind typisch. Die Symptome können sich schnell bis zum Festliegen verschlechtern, häufig müssen die Pferde dann durch den Tierarzt erlöst werden.

Um dem Ausbruch von Infektionskrankheiten vorzubeugen, bedarf es gesamtheitlicher (Hygiene-)Maßnahmen. Ein wichtiger Baustein im Rahmen der Vorbeugung sind Impfungen. Die Impfung gegen Herpes kann allerdings nicht - im Gegensatz zu den Impfungen gegen Influenza und Tetanus - das einzelne Pferd sicher vor der Infektion mit EHV-1 und dem Ausbruch der hervorgerufenen Krankheiten schützen. Studien zeigen jedoch, dass die durch Herpesviren hervorgerufenen Atemwegserkrankungen abgemildert und Abortraten deutlich gesenkt werden können. Der große Vorteil der Impfung ist darüber hinaus, dass geimpfte Pferde im Falle einer Infektion oder auch im Falle einer Reaktivierung des Virus ohne erkennbare Symptome weniger Viren ausscheiden. Durch die verringerte Virusausscheidung sinkt die Gefahr, dass sich weitere Pferde mit Herpesviren infizieren und es zur Ausbildung von Krankheitsanzeichen kommt. Die Impfung gegen Herpes stellt somit einen wichtigen Bestandteil der betriebshygienischen Maßnahmen dar. Sie greift vor allem dann, wenn möglichst alle Pferde flächendeckend geimpft werden.

Wenn die Impfung das einzelne Pferd nicht schützen kann, warum wurde dann eine Impfpflicht eingeführt?

Mit dieser Entscheidung folgte der Beirat Sport den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), welche die Herpesimpfung bereits seit vielen Jahren für alle Pferde empfiehlt. Im Beirat Sport sind Mitglieds- und Anschlussorganisationen der FN vertreten, dazu gehören unter anderem alle Landespferdesportverbände mit ihren Landeskommissionen. Dem Beirat Sport obliegt die Beschlussfassung zur LPO, in der auch die Impfvorgaben für Turnierpferde geregelt sind.

Durch die verpflichtende Einführung der Impfung in der LPO wird eine größere Impfdichte sichergestellt. Da auf Turnieren viele Pferde aus unterschiedlichen Beständen aufeinandertreffen, gilt es, diese Pferdegruppe besonders gut durch eine Impfung zu schützen und das Krankheitsübertragungsrisiko zu senken. Das übergeordnete Ziel der Impfpflicht ist es, durch eine konsequente Impfung möglichst vieler Pferde zu einer Reduktion der Menge von zirkulierenden Herpesviren beizutragen, somit Infektionsketten zu unterbrechen und Erkrankungszahlen zu reduzieren. Die Impfpflicht soll damit einen wichtigen Bestandteil der Infektionsprophylaxe bei Turnierpferden bilden.

Können Pferde an einem Termin sowohl gegen EHV-1 als auch gegen Influenza geimpft werden?

Generell ist es möglich, Pferde zeitgleich gegen Influenza und Herpes zu impfen. In der Regel vertragen Pferde die zeitgleiche Impfung gut und diese Praxis hat sich in vielen Pferdehaltungen bewährt, da somit keine Impfungen vergessen werden, Tierarzttermine gebündelt und Kosten gespart werden können. Dennoch muss die Entscheidung, ob ein Pferd eine „doppelte“ Impfung bekommen kann und soll, im Einzelfall individuell für jedes Pferd getroffen werden. Hierzu ist die Rücksprache mit einer*m Tierärzt*in ratsam.

 

Weitere Information zum Thema Impfung gibt es unter https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung

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