Tierschutz
Bei allem Ehrgeiz: Das Wohl und die Gesundheit des Pferdes stehen bei uns an erster Stelle. Unsere Richter und Ausbilder stellen sicher, dass auf Turnieren, aber auch in den Vereinen und Pferdebetrieben die Bedürfnisse der Pferde beachtet und eingehalten werden. Sollte dies im Einzelfall einmal nicht so sein, kümmern sich unsere Tierschutzbeauftragten um eine pferdegerechte Lösung - zusammen mit allen Beteiligten.
Informationen/ Empfehlungen:
- Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
- Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport
- Ethische Grundsätze
- Ethische Grundsätze Jugendversion
- Tierschutzvertrauenspersonen
- Notbox e.V.- "Eine Pferdeklappe" bietet neue Zukunft für Pferde in Not
Hygieneleitfaden Pferd
„Hygieneleitfaden Pferd – Biosecurity im Stall und unterwegs“
Ob Herpes oder Druse – ansteckende Krankheiten sind der Albtraum eines jeden Pferdebesitzers. Wie Reiter, Pferdehalter, Reitställe und andere pferdehaltende Betriebe Krankheiten vorbeugen können, erklärt dieser neue Hygieneleitfaden.
Wie müssen der Stall, die Weide und der Betrieb aussehen, damit sie hygienisch sind und der Ausbruch von ansteckenden Krankheiten vermieden werden kann?
Was ist zu tun, wenn doch ein Pferd krank wird?
Wie sollte ein Pferd geimpft und entwurmt werden?
Diese neue umfassende Broschüre gibt Antworten auf all diese Fragen und ist Hilfestellung für jeden, der mit der Pferdehaltung, dem Pferdesport oder der Pferdezucht in Verbindung steht. Den Link finden sie hier....
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Landwirtschaftskammer SH
Dr. sc. agr. Christiane Müller
Dr. Jürgen Bartz, Funkenberg 39, 24568 Kaltenkirchen Tel.: 04191-955174, Fax : 04191-955174, Mobil : 0172-4168047 , E-Mail :juergenbartz@gmx.de
Dipl.-Ing.agr. Wilhelm Johannes Hacke, Stauffenbergstr. 1g, 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551-944800, Fax : 04551-944802, Mobil : 0173-8605850 , E-Mail :W.Hacke@t-online.de
Gesetzesauszüge zum Tierschutz
Pferde sind landwirtschaftliche Nutztiere und dienen seit ihrer Domestikation vor ca. 6000 Jahren dem Menschen als Arbeits-, Zug- und Reittier.
Der Mensch kann Pferde zu seinen Zwecken nutzen, wenn er die Anforderungen des Tierschutzgesetzes beachtet. Die entsprechenden Paragraphen sind:
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Welche Konsequenzen sich aus der Verantwortung für den Pferdebesitzer, Pferdehalter und Reiter ergeben sind näher beschrieben in den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ und in den „Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport“ (www.bmelv.de).
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. hat dazu verschiedene Broschüren erstellt
- die „Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“
- die „Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport“
- „Fairer Sport“
- „Orientierungshilfen zum Bau von Reit- und Stallanlagen“.
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen
entsprechend angemessen ernähren, pflegen und
verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht
so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare
Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege
und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung der Bundesrepublik aufgenommen (Grundgesetz, Art. 20a). Damit ist eine verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Wertentscheidung getroffen, die jeder Tierhalter und Pferdesportler berücksichtigen muss.
§ 3
Es ist verboten,
1. einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen,
denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht
gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.
Der Pferdesportverband Schleswig – Holstein e.V. steht ebenso wie die Landwirtschaftskammer S.-H. beratend allen Pferdefreunden zur Verfügung, wenn es um die Anwendung der guten fachlichen Praxis in Pferdehaltung und Pferdesport geht. Zuwiderhandlungen gegen oben genannte Paragraphen des Tierschutzgesetzes werden von Gerichten und Behörden nach geltendem Recht bestraft.